AGB

Allgemeine Mietbedingungen (AGB)


§ 9 Fahrzeugnutzung
Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
Nicht erlaubt sind insbesondere:

Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder Fahrsicherheitstrainings

Fahrten auf unbefestigten oder nicht öffentlichen Straßen, soweit dadurch ein erhöhtes Schadensrisiko entsteht

Überladung des Fahrzeugs

Untervermietung

gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung

Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig auf Ölstand, Kühlmittel, Reifendruck und Warnmeldungen zu kontrollieren.

§ 10 Fahrgebiet
Fahrten sind innerhalb Deutschlands sowie der europäischen Staaten erlaubt, soweit der Versicherungsschutz dort besteht.
Nicht gestattet sind Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete oder in Länder, für die kein Versicherungsschutz besteht.
Bei Unsicherheiten ist vor Reisebeginn die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
§ 11 Rauchverbot
Im gesamten Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot.
Bei Verstößen werden die tatsächlich entstandenen Kosten für Geruchs- und Innenraumreinigung berechnet.
§ 12 Haustiere
Das Mitführen von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Entstehende Mehrkosten für Reinigung oder Schäden trägt der Mieter.

§ 13 Verhalten bei Unfall oder Panne
Bei einem Unfall hat der Mieter:

die Unfallstelle abzusichern,

Verletzten Hilfe zu leisten,

Polizei zu verständigen, sofern erforderlich,

keine Schuldanerkenntnisse abzugeben,

den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Bei Diebstahl oder Vandalismus ist grundsätzlich die Polizei einzuschalten und ein Aktenzeichen einzuholen.

§ 14 Reparaturen
Notwendige Reparaturen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit dürfen bis zu einem Betrag von 150,00 € ohne vorherige Zustimmung durchgeführt werden.
Höhere Reparaturkosten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters, sofern dies zumutbar ist.
Rechnungen sind im Original vorzulegen

 

§ 15 Rückgabe des Fahrzeugs
Das Wohnmobil ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Bei der Rückgabe müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:

Kraftstofftank gemäß vereinbarter Tankregelung

Toilettenkassette vollständig entleert

Grauwassertank entleert

Fahrzeug besenrein

Geschirr gespült

Inventar vollständig vorhanden
Die Rückgabe erfolgt gemeinsam mit dem Vermieter und wird protokolliert.

§ 16 Verspätete Rückgabe
Bei einer verspäteten Rückgabe haftet der Mieter für hierdurch entstehende Schäden, insbesondere wenn nachfolgende Vermietungen beeinträchtigt werden.
Zusätzlich kann für die verspätete Nutzung eine Nachberechnung entsprechend dem vereinbarten Tagesmietpreis erfolgen.
§ 17 Reinigung
Wird das Fahrzeug in einem Zustand zurückgegeben, der über die übliche Nutzung hinaus verschmutzt ist, werden die tatsächlich entstandenen Reinigungskosten berechnet.
Hierzu zählen insbesondere:

starke Innenraumverschmutzungen,

Tierhaare,

Rauchgeruch,

nicht entleerte Toilettenkassette,

nicht entleerter Grauwassertank.

§ 18 Bußgelder und Maut
Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit entstandenen:

Bußgelder,

Verwarnungsgelder,

Parkgebühren,

Mautgebühren,

Verwaltungsgebühren.
Geht ein Bescheid nach der Mietzeit beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, die Daten des Mieters an die zuständige Behörde weiterzugeben.
§ 19 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.

Bei selbst verschuldeten Unfallschäden haftet der Mieter mindestens bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung von 1.500,00 €, soweit keine weitergehende Haftung besteht.


§ 20 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile unberührt.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.