Versand
Kautionsregelung
Der Mieter hinterlegt vor Mietbeginn eine Kaution in Höhe von 1500 EUR.
Die Kaution dient als Sicherheit für sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für:
•
Schäden am Fahrzeug oder Inventar,
•
fehlende Ausstattungsgegenstände,
•
übermäßige Verschmutzung oder erforderliche Sonderreinigungen,
•
Verstöße gegen die vertraglich vereinbarten Rückgabebedingungen,
•
offene Mieten, Gebühren oder sonstige Forderungen.
Die Kaution ist spätestens bei Fahrzeugübergabe vollständig zu leisten. Eine Fahrzeugübergabe erfolgt erst nach Eingang der Kaution.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Prüfung auf Schäden, Vollständigkeit des Inventars sowie Begleichung aller offenen Forderungen wird die Kaution innerhalb von 7 bis 14 Werktagen auf das vom Mieter angegebene Konto zurückerstattet.
Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigt der entstandene Schaden die Höhe der Kaution, bleibt der Mieter verpflichtet, den darüber hinausgehenden Betrag zu ersetzen.
Der Mieter erhält auf Wunsch eine Abrechnung über die vorgenommenen Verrechnungen.